Allgemeine Geschäftsbedingungen Bahrenfelder Forsthaus
( Scheerer&Henske Restaurationsbetriebs GmbH) Von-Hutten-Str. 45 / 22761 Hamburg
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vorbestellungen von Räumlichkeiten und gastronomischer Versorgung aller Art in unserem Hause; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns schriftlich vereinbart worden sind.
Ein voller „a la carte-Service“ wird nur gewährt wenn er ausdrücklich vereinbart wurde und die gemeldete Personenzahl 20 Personen nicht überschreitet. Bei Veranstaltungen über 20 Personen für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden.
Nebenleistungen wie Musikkapellen, Menükarten oder Blumendekorationen werden extra berechnet.
Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter direkt mit der betreffenden Person abzurechnen oder uns im voraus zur Verfügung zu stellen. Die anfallende Gema- Gebühr trägt der Veranstalter und wird extra berechnet.
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Veranstaltungsbuchung zu Stande. In der Regel durch schriftliche Bestätigung beider Vertragspartner. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, so haftet er uns gegenüber als Gesamtschulner.
Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste.
Bei einer Änderung / Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % sind wir berechtigt, die ursprüngliche Personenzahl minus 10 % der Teilnehmerzahl mit dem des durchschnittlichen Verzehrs der Veranstaltung in Rechnung zu stellen. Die verbindliche Personenzahl muss bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn gemeldet werden, diese wird dann auch in Rechnung gestellt. Es bleibt uns vorbehalten bei größeren Abweichungen der vorbestellten Personenzahl andere dem Veranstalter zumutbare Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Bei Veranstaltungen die über 02.00 Uhr Nachts hinaus gehen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag von 150.00€ für jede angefangene Stunde.
Unsere Preise sind Endpreise in denen die gesetztliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir behalten uns jedoch vor , bei länger fristigen Bestellungen, die älter als 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn erfolgt sind, je nach Marktlage ein Preisanpassung vor zunehmen.
Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug Nettokasse innerhalb von 10 Tagen. Kreditkarten können wir für Veranstaltungen nicht akzeptieren. Bei Veranstaltungen, bei denen mehr als 20 Personen gemeldet sind, ist bis 10 Tage vor der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von ca. 1/3 Drittel der zu erwartenden Rechnungssumme zu leisten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet steht uns ein Rücktrittsrecht zu. Dieses entbindet den Veranstalter jedoch nicht zur Zahlung von Schadenensersatz.
Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurück zu treten.
Im Falle einer Stornierung einer Veranstaltung gelten folgende Bedingungen. - bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt eine 20% tige, - bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt eine 60% tige, - danach eine 80 % tige und am Veranstaltungstag eine 100 % tige Berechnung der Auftragssumme oder des durchschnittlichen Verzehrs ähnlicher Veranstaltungen pro Person.
Der Veranstalter und seine Gäste dürfen nur Speisen und Getränke nach vorheriger Absprache und mit schriftlicher Genehmigung mitbringen. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr (Korkgeld) erhoben.
Die Untervermietung überlassener Flächen und Räume sind nicht gestattet.
Der Veranstalter haftet für Schäden die er oder seine Gäste verursachen .
Besteht der begründete Anlass zu der Annahme, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, die Ordnung oder den guten Ruf unseres Hauses gefährdet, so wie im Falle von höherer Gewalt oder nicht vereinbarten politischen Veranstaltungen, können wir vom Vertrag zurücktreten. Hat der Veranstalter den Grund für den Rücktritt zu vertreten , so bleibt seine Zahlungspflicht bestehen.
Änderungen oder Ergänzungen der Veranstaltungs - Vereinbarung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser ABG unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hamburg im Juni 2008
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